Aktuelles

Informationen zur Grundsteuerreform

28.06.2022

Ausgelöst durch die Grundsteuerreform aus dem Jahre 2019 müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe zur Berechnung der Grundsteuer neu bewertet werden.

Die Eigentümer*innen müssen für jedes Grundstück (egal ob unbebaut, bebaut oder landwirtschaftlich genutzt) eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. In Nordrhein-Westfalen soll die Abgabe der Erklärung ab dem 01.07.2022 möglich sein. Der Abgabezeitraum endet nach aktuellem Stand bereits zum 31.10.2022.

Da wir davon ausgehen, dass wir eine Vielzahl an Erklärungen in einem sehr engen Zeitfenster von 4 Monaten erstellen müssen, finden Sie bereits jetzt auf unserer Internetseite im Downloadbereich zwei Formulare, in denen alle benötigten Angaben abgefragt werden: eins für unbebaute und eins für bebaute Grundstücke. Bitte füllen Sie für jedes Grundstück ein eigenes Formular aus.

Sie können die ausgefüllten Formulare gerne auch schon vor dem 01.07.2022 bei uns einreichen und wir werden die entsprechenden Erklärungen fristgerecht für Sie erstellen. Bitte fügen Sie das/die Anforderungsschreiben des Finanzamtes, den Hebezettel der Gemeinde und für bebaute Grundstücke eventuell vorhandene sonstige Unterlagen (Wohn-/Nutzflächenberechnungen) bei. Wenn Sie uns die Sachen per E-Mail zukommen lassen möchten, tun Sie das bitte an die E-Mail-Adresse:

Sollten Sie keinen Internetzugang bzw. keine Möglichkeit zum Ausdrucken/Einscannen der Formulare haben, melden Sie sich gerne kurz telefonisch bei uns. Wir senden Ihnen dann die benötigten Formulare in der entsprechenden Anzahl per Post zu. Alternativ können Sie die Formulare auch während der bekannten Öffnungszeiten in unseren Büros in Hontem und in Brachelen abholen.

Bezüglich unseres Honorars weisen wir darauf hin, dass für jedes Grundstück eine separate Erklärung erstellt, an das Finanzamt übermittelt und der daraus resultierende Bescheid von uns geprüft werden muss.